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In 6 Schritten zu Ihrer Gehwegüberfahrt

Wenn Sie eine Gehwegüberfahrt beantragen möchten, sind einige Schritte erforderlich. Damit Sie den Überblick behalten, erklären wir Ihnen hier den Ablauf – einfach und verständlich:

 

1. Antrag beim Bezirksamt stellen
Der erste Schritt ist die Antragstellung beim zuständigen Bezirksamt Ihres Bezirks. Dort wird geprüft, ob die geplante Gehwegüberfahrt grundsätzlich genehmigungsfähig ist.

 

2. Firmenliste aus dem ULV erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung und Erteilung der Genehmigung erhalten Sie eine Liste mit zugelassenen Fachfirmen aus dem ULV (Unternehmer- und Leistungsverzeichnis).
Wichtig: Sie müssen zwingend eine Firma aus diesem Verzeichnis auswählen, da ausschließlich diese Unternehmen befähigt und berechtigt sind, Arbeiten im öffentlichen Straßenland durchzuführen.

 

3. Angebot einholen
Anschließend nehmen Sie Kontakt zu einer oder mehreren dieser Firmen auf und lassen sich ein Angebot für die Herstellung Ihrer Gehwegüberfahrt erstellen.

 

4. Beauftragung der Fachfirma
Nachdem Sie sich für ein Angebot entschieden haben, beauftragen Sie die entsprechende Firma mit der Durchführung der Arbeiten.

 

5. Ausführung und Fertigstellung
Die Fachfirma übernimmt die fachgerechte Herstellung der Gehwegüberfahrt gemäß den Vorgaben des Bezirksamtes.

 

6. Abnahme durch das Bezirksamt
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Abnahme durch das Bezirksamt, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt wurden.

 

Unser Tipp:
Planen Sie ausreichend Zeit für den gesamten Prozess ein, da Genehmigungen und Abstimmungen einige Wochen in Anspruch nehmen können. Gerne unterstützen wir Sie bei einzelnen Schritten oder begleiten Sie durch den gesamten Ablauf.

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